Grundstück verkaufen: der große Ratgeber
Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen – ob privat oder mit Makler? Wir zeigen, wie Sie den Grundstückswert über den Bodenrichtwert ermitteln, welche Steuern und Fristen gelten, wie der Ablauf beim Notar aussieht und wann sich ein Teilverkauf lohnt.
Den Grundstückswert ermitteln: die Rolle des Bodenrichtwerts
Bevor Sie Ihr Grundstück veräußern, sollten Sie den realistischen Marktwert einschätzen können. Grundlage dafür ist der Bodenrichtwert – ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter, den die unabhängigen Gutachterausschüsse der Gemeinden ermitteln und regelmäßig veröffentlichen. Abrufen können Sie ihn meist kostenfrei über die BORIS-Portale der Bundesländer. Multiplizieren Sie den Bodenrichtwert mit Ihrer Grundstücksfläche, erhalten Sie einen ersten Richtwert.
Der tatsächliche Preis kann davon abweichen: Lage, Zuschnitt, Erschließungsgrad, Baurecht und Ausnutzbarkeit führen zu Auf- oder Abschlägen. Ein voll erschlossenes, sofort bebaubares Grundstück in gefragter Lage erzielt spürbar mehr als eine schwer erreichbare Restfläche. Für einen belastbaren Preis empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten oder eine fundierte Markteinschätzung. Wie sich die Preise je Region entwickeln, zeigt unsere Übersicht der Grundstückspreise. Eine erste kostenlose Einschätzung liefert Ihnen unser Grundstücks-Check.
Verkaufssteuern: welche Rolle die Spekulationsfrist spielt
Der entscheidende steuerliche Aspekt ist die zehnjährige Spekulationsfrist. Verkaufen Sie ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb mit Gewinn, fällt auf den Wertzuwachs Spekulationssteuer an – berechnet nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Ist die Zehnjahresfrist abgelaufen, bleibt der Verkauf steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Bei einem geerbten oder geschenkten Grundstück zählt die Haltefrist des Voreigentümers mit. Die Einzelheiten regelt das Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG). Lassen Sie Ihren konkreten Fall im Zweifel von einem Steuerberater prüfen.
Verkauf in Eigenregie oder mit einem Makler?
Verkauf in Eigenregie
- Keine Maklerprovision – Sie sparen die Kosten vollständig
- Direkter Kontakt zu den Interessenten
- Preis und Ablauf bleiben komplett in Ihrer Hand
- Höherer Zeitaufwand für Vermarktung und Termine
- Rechts- und Preisrisiko liegen bei Ihnen
Verkauf über einen Makler
- Marktkenntnis und realistische Preiseinschätzung
- Große Reichweite und geprüfte Kaufinteressenten
- Exposé, Besichtigungen und Verhandlung erledigt der Fachmann
- Provision, meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt
- Ratsam bei komplexen oder erklärungsbedürftigen Grundstücken
Ablauf: in fünf Schritten zum erfolgreichen Verkauf
- 1
Verkehrswert ermitteln
Bodenrichtwert prüfen, Lage und Zuschnitt einschätzen, bei Bedarf ein Gutachten beauftragen.
- 2
Unterlagen zusammenstellen
Grundbuchauszug, Flurkarte, Bebauungsplan und Altlastenauskunft besorgen.
- 3
Das Grundstück anbieten
Exposé anfertigen, Preis festlegen und privat oder über einen Makler anbieten.
- 4
Kaufinteressenten checken und verhandeln
Bonität klären, Besichtigungen abhalten, Kaufpreis und Konditionen verhandeln.
- 5
Beim Notar und bei der Übergabe
Notarieller Kaufvertrag, Grundbucheintrag, Kaufpreiszahlung und Übergabe.
Der Gang zum Notar und der Eigentumsübergang
Ein Grundstücksverkauf entfaltet ohne notarielle Beurkundung keine Wirksamkeit. Der Notar setzt den Kaufvertrag auf, beide Parteien nehmen ihn in Ruhe durch, anschließend folgt der Beurkundungstermin. Danach veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, überwacht die Kaufpreiszahlung und veranlasst zuletzt die Umschreibung des Eigentums. Die Notar- und Grundbuchkosten übernimmt in der Regel der Käufer; abweichende Vereinbarungen sind möglich. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen – Grundbuchauszug, Flurkarte, Erschließungsnachweise und Altlastenauskunft – lückenlos bereitliegen.
Teilveräußerung sowie der Verkauf von Gartenparzellen
Wer ein großes Grundstück besitzt, kann auch nur einen Teil davon abgeben. Nötig ist dafür eine amtliche Grundstücksteilung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, meist zusammen mit der Zustimmung der Gemeinde. Wichtig ist, dass beide Teilflächen bebaubar und erschlossen bleiben. Bei reinen Gartengrundstücken ohne Baurecht fällt der Preis niedriger aus – prüfen Sie im Bebauungsplan, ob eine spätere Bebauung infrage kommt, denn Baurecht steigert den Wert deutlich.
Ob Sie Ihr Grundstück komplett oder in Teilen verkaufen, macht keinen Unterschied: Eine saubere Wertermittlung, vollständige Unterlagen und ein marktgerechter Preis sind der Schlüssel zu einem reibungslosen und ertragreichen Verkauf.
Der Bodenrichtwert
Basis der Wertermittlung – kostenlos über die BORIS-Portale.
Frist von 10 Jahren
Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, bleibt der Verkauf steuerfrei.
In Eigenregie oder mit Makler
Entweder die Provision sparen oder die Reichweite eines Profis nutzen.
Notarielle Pflicht
Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag unwirksam.
Grundstück verkaufen und danach neu bauen?
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Oft gestellte Fragen zum Grundstücksverkauf
Expertenantworten zu Wertermittlung, Steuern, Ablauf und Teilverkauf – kompakt erklärt und aktuell.
Wie bestimme ich den Wert meines Grundstücks?
Grundstück lieber privat oder über einen Makler veräußern?
Fallen beim Grundstücksverkauf Steuern an?
Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf?
Wie verläuft der Verkauf beim Notar?
Darf ich auch nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen?
Wie veräußere ich ein Gartengrundstück?
Wie viel Zeit nimmt ein Grundstücksverkauf in Anspruch?
Stand, ohne Gewähr. Die steuerlichen Hinweise sind kein Ersatz für eine persönliche Beratung; maßgeblich ist das Einkommensteuergesetz. fertighaus-experte.de ist ein unabhängiges Vergleichsportal und bietet keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
