Baugenehmigung fürs Fertighaus: Kosten, Dauer und Ablauf
Was die Baugenehmigung tatsächlich kostet: etwa 0,5 % der Bausumme zuzüglich Nebenkosten. Wir zeigen die nötigen Unterlagen, die Verfahrensdauer in Bayern, NRW und Brandenburg, wann § 34 BauGB greift und welche Sonderfälle – Außenbereich, fehlender Bebauungsplan, Anbau – den Preis nach oben treiben.

Die Baugenehmigung zählt zu jenen Nebenkosten, die im Hauspreis gern untergehen – dabei sind rund 96 Prozent aller Fertighausprojekte in Deutschland genehmigungspflichtig. Das Verfahren ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt und stellt für viele Käufer die größte Unbekannte in der Kostenkalkulation dar. Dieser Ratgeber erläutert, welche kostenpflichtigen Nachweise Sie vorlegen müssen, wie lange die Behörden je nach Region benötigen, mit welchen Gebühren der Bauantrag zu Buche schlägt, wann § 34 BauGB greift und welche Sonderfälle (Außenbereich, Anbau, Ferienhaus) eigenen Kostenregeln folgen.
Fällt für ein Fertighaus eine Genehmigungsgebühr an?
Kurzantwort: Ja. Als eigenständiges Wohngebäude ist ein Fertighaus in jedem Bundesland genehmigungspflichtig – und damit gebührenpflichtig. Verfahrens- oder genehmigungsfreie Vorhaben wie ein Tiny House unter 30 m² oder ein Gartenhaus ohne Aufenthaltsraum bleiben seltene Ausnahmen und sind in den Landesbauordnungen abschließend aufgeführt. Für jedes klassische Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus fallen die Genehmigungskosten an, ganz gleich, in welcher Bauweise es entsteht.
Über die Baugenehmigung bestätigt die Bauaufsichtsbehörde offiziell, dass Ihr Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Geprüft werden dabei sowohl die formalen Aspekte (ist die Antragsmappe komplett?) als auch die inhaltliche Zulässigkeit nach Bauplanungsrecht (Bebauungsplan, § 34 BauGB im Innenbereich, § 35 BauGB im Außenbereich) sowie nach Bauordnungsrecht (Standsicherheit, Brandschutz, Abstandsflächen, Erschließung). Bei jeder dieser Prüfungen bemisst sich die Gebühr nach der Bausumme.
Für Ihre Kalkulation entscheidend: Die Werksvorfertigung Ihres Fertighauses hat weder auf die Genehmigungspflicht noch auf die Gebührenhöhe Einfluss. Die Behörde behandelt den Antrag exakt wie bei einem Massivhaus – statisch beurteilt wird nicht das Bauteil aus der Halle, sondern das vor Ort fertig errichtete Gebäude. Dass die Wandelemente binnen 1 bis 3 Tagen stehen, senkt die Gebühr nicht.
Verfahrensfreie Vorhaben – wo keine Kosten entstehen
- Tiny Houses unter 30 m² Brutto-Grundfläche – in Bundesländern wie Schleswig-Holstein verfahrens- und damit gebührenfrei, solange kein dauerhaft bewohnter Aufenthaltsraum vorgesehen ist.
- Gartenhäuser, Carports und Geräteschuppen unterhalb der landesspezifischen Grenzwerte (Bayern: 75 m³ Brutto-Rauminhalt, NRW: 30 m³).
- Mobile Tiny Houses auf zugelassenen Anhängern – baurechtlich gilt das als KEINE bauliche Anlage, dafür ist die Nutzung eingeschränkt.
- Anbauten mit weniger als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, in einzelnen Bundesländern (NRW, Niedersachsen) verfahrensfrei – behalten Sie dabei stets den Bebauungsplan im Blick.
Selbst wo keine Gebühr fällig wird, gelten die inhaltlichen Anforderungen des Bauplanungsrechts unverändert weiter. Wer ein verfahrensfreies Tiny House entgegen dem Bebauungsplan aufstellt, riskiert einen kostspieligen Rückbau. „Verfahrensfrei“ heißt keineswegs „erlaubnisfrei“ – nur die förmliche Prüfung fällt weg, nicht aber die Pflicht, das Baurecht einzuhalten.
Welche Nachweise beim Bauantrag welche Kosten nach sich ziehen
Kurzantwort: Eine vollständige Bauantragsmappe umfasst mindestens 12 Pflichtdokumente, von denen einige gesondert zu bezahlen sind: das Antragsformular, ein Lageplan im Maßstab 1:500, Bauzeichnungen 1:100, die Baubeschreibung, die Berechnung der Wohn- und Grundflächen, den Standsicherheitsnachweis, einen Energieausweis nach GEG, den Schallschutz- und den Brandschutznachweis, den Entwässerungsantrag, den Nachweis der gesicherten Erschließung sowie – falls nötig – den Antrag auf Eintragung von Baulasten. Viele dieser Posten stecken beim Fertighaus schon im Hauspreis, andere zahlen Sie zusätzlich.
Den Lageplan darf ausschließlich ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erstellen – kein Bauträger und auch kein Architekt. Er dokumentiert die exakte Position des Hauses auf dem Grundstück, alle Abstandsflächen zu den Nachbarn (meist 0,4 H, mindestens 3 Meter), den Anschluss an Versorgungsleitungen und Zufahrt sowie die Höhenlage gegenüber der Straßenoberkante. Abhängig von Grundstücksgröße und Region liegt er bei 800 bis 1.800 Euro.
Zu den Bauzeichnungen gehören die Grundrisse sämtlicher Geschosse, wenigstens ein Längs- und ein Querschnitt sowie die vier Ansichten (Nord, Ost, Süd, West). Eingetragen sein müssen alle tragenden Bauteile, Fenster- und Türöffnungen, Raumhöhen, Treppenmaße und die vorgesehene Gebäudehöhe. Angefertigt werden sie entweder durch einen bauvorlageberechtigten Architekten oder direkt durch das Fertighausunternehmen, sofern dort eine bauvorlageberechtigte Fachkraft tätig ist – bei den 86 Firmen aus unserem Detailvergleich ist das die Regel und meist im Hauspreis enthalten.
Pflichtnachweise für den Bauantrag — wer sie erstellt und was sie kosten
| Unterlage | Erstellt von | Typische Kosten |
|---|---|---|
| Lageplan 1:500 | Vermessungsingenieur (öff. bestellt) | 800–1.800 € |
| Bauzeichnungen 1:100 | Architekt oder Fertighausanbieter | im Hauspreis enthalten* |
| Standsicherheitsnachweis (Statik) | Tragwerksplaner / Werkstatik des Anbieters | im Hauspreis enthalten* |
| Energieausweis nach GEG | Energieeffizienz-Experte (BAFA-Liste) | 400–900 € |
| Schallschutznachweis DIN 4109 | Bauphysiker / Fertighausanbieter | im Hauspreis enthalten* |
| Brandschutznachweis | Architekt / Fertighausanbieter | im Hauspreis enthalten* |
| Entwässerungsplan | Tiefbau-Fachplaner / Anbieter | 350–900 € |
| Bodengutachten (oft empfohlen) | Geotechnisches Ingenieurbüro | 600–1.500 € |
* Bei den meisten Fertighausfirmen stecken diese Leistungen schon in der Bau- und Leistungsbeschreibung des Hauspreises – bei genauem Hinsehen zeigen sich gelegentlich jedoch Lücken, die Sie im Nachhinein zusätzlich zahlen. Prüfen Sie die Bau- und Leistungsbeschreibung deshalb vor der Unterschrift Zeile für Zeile.
So beschleunigen Sie das Verfahren und sparen zugleich Geld
Reichen Sie den Bauantrag elektronisch ein, sofern Ihr Bundesland ein Online-Bauamt anbietet (Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Hamburg und Berlin arbeiten komplett digital). Der digitale Weg spart 2 bis 6 Wochen – und jede gewonnene Woche drückt Ihre Bereitstellungszinsen. Lassen Sie die Mappe außerdem vorab durch einen unabhängigen Bausachverständigen kontrollieren; so umgehen Sie den häufigsten und teuersten Bremsklotz: Nachforderungen aufgrund formaler Mängel.
Die Verfahrensarten – und ihr Einfluss auf die Kosten
Kurzantwort: Die Landesbauordnungen sehen vier Verfahrenswege mit unterschiedlichem Aufwand und Kostenrahmen vor: das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (Standard für Wohngebäude im B-Plan-Gebiet), das volle Baugenehmigungsverfahren (für Sonderbauten und den Außenbereich, am teuersten), das Genehmigungsfreistellungsverfahren (in mehreren Ländern für einfache Wohngebäude, am günstigsten) und das Anzeigeverfahren (für kleinere Vorhaben, in einzelnen Ländern).
Den Normalfall bildet das vereinfachte Verfahren. Im Wesentlichen prüft die Behörde die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan, die Erschließung und die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen. Standsicherheit sowie Brand- und Schallschutz kontrolliert sie formell nicht – dafür haften Tragwerksplaner und Bauherr. Meist zieht sich dieser Weg über 8 bis 16 Wochen und verursacht mittlere Gebühren.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren fällt die behördliche Prüfung ganz weg, sofern das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen nutzen dieses Modell für einfache Wohngebäude. Die Bearbeitung sinkt auf 4 bis 6 Wochen, und die Gebühr fällt spürbar geringer aus – der Bauantrag wird zur reinen Formsache. Bedingung ist eine zu 100 % bebauungsplankonforme Planung. Bereits eine geringfügige Abweichung – etwa eine abweichende Dachneigung oder ein um 50 cm verschobener Standort – katapultiert Sie zurück ins teurere vollständige Verfahren.
Welchen Verfahrensweg Ihr Bundesland vorsieht
| Bundesland | Häufigste Verfahrensart | Typische Dauer |
|---|---|---|
| Bayern | Vereinfachtes Verfahren / Genehmigungsfreistellung | 6–14 Wochen |
| Baden-Württemberg | Vereinfachtes Verfahren / Kenntnisgabe | 6–12 Wochen |
| Nordrhein-Westfalen | Vereinfachtes Verfahren | 10–18 Wochen |
| Niedersachsen | Vereinfachtes Verfahren | 8–16 Wochen |
| Hessen | Vereinfachtes Verfahren | 8–16 Wochen |
| Sachsen | Genehmigungsfreistellung / vereinfacht | 6–12 Wochen |
| Berlin / Hamburg | Vereinfachtes Verfahren (digital) | 10–20 Wochen |
| Brandenburg / MV / Sachsen-Anhalt | Vereinfachtes Verfahren | 12–24 Wochen |
| Schleswig-Holstein | Vereinfachtes Verfahren / Anzeigeverfahren | 8–14 Wochen |
Welcher Verfahrensweg – und damit welche Gebühr – für Sie gilt, entscheidet sich nicht nur am Bundesland, sondern in erster Linie daran, ob für Ihr Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Ein solcher B-Plan bestimmt Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Flächen. Ist er vorhanden und halten Sie sich vollständig daran, greift oft die günstige Genehmigungsfreistellung. Fehlt ein qualifizierter B-Plan, prüft die Behörde – aufwendiger und kostspieliger – nach § 34 BauGB („Einfügung in die nähere Umgebung“) oder nach § 35 BauGB (Außenbereich).
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Wie viel Zeit die Genehmigung braucht – und was die Wartezeit kostet
Kurzantwort: Im Schnitt vergehen rund 12 bis 18 Wochen bis zum Bescheid – Zeit, in der bei laufendem Kredit Bereitstellungszinsen anfallen können. In Großstädten mit überlasteten Bauämtern (München, Hamburg, Berlin, Köln) sind es 20 bis 28 Wochen, in ländlichen Regionen mit klaren Bebauungsplänen und digitalen Behörden oft nur 6 bis 8 Wochen. Die gesetzliche Frist beträgt in den meisten Bundesländern drei Monate ab der Vollständigkeitserklärung – verstreicht sie ungenutzt, gilt der Antrag in einigen Ländern automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen: die Eingangsprüfung (1 bis 4 Wochen, Kontrolle auf Vollständigkeit), die inhaltliche Prüfung (4 bis 12 Wochen, fachliche Bewertung, bei Bedarf unter Beteiligung von Denkmalschutz, Naturschutz oder Tiefbau) und die Bescheidung (1 bis 2 Wochen, Erteilung des Bescheids). Kostspielige Verzögerungen treten fast immer in der zweiten Phase auf, sobald weitere Behörden einzubinden sind oder eine Nachbarbeteiligung erforderlich wird.
Wer realistisch kalkuliert, setzt für die Baugenehmigung etwa 4 Monate an und stellt den Antrag spätestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Einzug. Ist die Genehmigung erteilt, beansprucht die Bauphase eines Fertighauses weitere 4 bis 6 Monate – Näheres dazu im Ratgeber zur Bauzeit. Ein im Januar gestellter Antrag führt üblicherweise im April oder Mai zur Genehmigung, ab Juni entsteht die Bodenplatte, ab August erfolgt die Hausmontage – und pünktlich zu Weihnachten steht der Einzug an. Jede gesparte Woche verringert Ihre Zwischenfinanzierungskosten.
Diese Kosten erwarten Sie bei der Baugenehmigung konkret
Kurzantwort: Die reine Gebühr für die Baugenehmigung bewegt sich bundesweit im Schnitt bei 0,4 bis 0,7 Prozent der Bausumme. Bei einem Fertighaus mit 380.000 Euro Bausumme entspricht das 1.500 bis 2.700 Euro. Hinzu kommen der Lageplan (800 bis 1.800 Euro), der Energieausweis (400 bis 900 Euro), das Bodengutachten (600 bis 1.500 Euro) und gegebenenfalls die Grenzvermessung (500 bis 1.200 Euro). Insgesamt belaufen sich die Bauantrags-Nebenkosten auf 4.000 bis 8.500 Euro – ein Posten, den Sie von Beginn an ins Gesamtbudget aufnehmen sollten.
Jedes Bundesland bestimmt in seiner Gebührenordnung einen Hebesatz, der auf eine fiktive Rohbausumme angesetzt wird. In Bayern (Kostenverordnung) sind es 0,5 Prozent, in NRW (Verwaltungsgebührenordnung) 0,6 Prozent und in Brandenburg 0,7 Prozent. Dazu kommen Aufschläge für Sonderprüfungen (Brandschutz, Standsicherheit) sowie eine Mindestgebühr von rund 250 Euro, die selbst bei sehr kleinen Bauvorhaben erhoben wird.
Rechenbeispiel: Bauantragsgebühren für eine Bausumme von 380.000 €
| Bundesland | Gebührensatz | Gebühr (rechnerisch) |
|---|---|---|
| Bayern | 0,50 % | 1.900 € |
| Baden-Württemberg | 0,55 % | 2.090 € |
| Nordrhein-Westfalen | 0,60 % | 2.280 € |
| Niedersachsen | 0,50 % | 1.900 € |
| Hessen | 0,55 % | 2.090 € |
| Sachsen | 0,50 % | 1.900 € |
| Berlin | 0,65 % | 2.470 € |
| Brandenburg | 0,70 % | 2.660 € |
Bei einem klaren, bebauungsplankonformen Vorhaben lassen sich diese Gebühren gut vorab kalkulieren. Wer dagegen Ausnahmen beantragt – Befreiungen nach § 31 BauGB bei Abweichungen vom Bebauungsplan, Bauvoranfragen oder nachträgliche Tekturen –, zahlt pro Verwaltungsakt zusätzlich 200 bis 800 Euro. Eine Bauvoranfrage schlägt in Bayern mit 0,1 Prozent der Bausumme zu Buche, in NRW mit 50 Prozent der späteren Baugenehmigungsgebühr – zählt aber dennoch oft zur sinnvollsten Ausgabe, da sie bereits vor dem eigentlichen Verfahren Gewissheit über die Bebaubarkeit und damit über das Kostenrisiko verschafft.
Bebauungsplan und § 34 BauGB: Was den Aufwand bestimmt
Kurzantwort: Ein Bebauungsplan (B-Plan) legt verbindlich fest, was auf einem Grundstück entstehen darf: die Art (Wohngebäude, Gewerbe), das Maß (Geschosse, GRZ, GFZ, Höhe), die Bauweise (offen, geschlossen) und die überbaubare Fläche (Baufenster). Fehlt ein qualifizierter B-Plan, greift § 34 BauGB: Dann muss sich das Vorhaben nach Art, Maß, Bauweise und überbaubarer Fläche „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“. Im Außenbereich gilt § 35 BauGB mit deutlich strengeren Hürden – und höherem Planungs- und Kostenaufwand.
Ein qualifizierter Bebauungsplan macht das Bauen sowohl planungsrechtlich als auch preislich berechenbar – wer sich streng an dessen Vorgaben hält, besitzt einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Besonders kostenrelevant sind folgende Festsetzungen:
- GRZ (Grundflächenzahl): legt fest, wie viele Quadratmeter des Grundstücks bebaut werden dürfen – im reinen Wohngebiet meist 0,3 bis 0,4.
- GFZ (Geschossflächenzahl): bestimmt die insgesamt zulässige Geschossfläche – üblicherweise 0,5 bis 0,8.
- Zahl der Vollgeschosse: oft I bis II zugelassen, teils unter Ausschluss eines Drempels über 1,40 m.
- Dachform und -neigung: Sattel-, Walm-, Pult- oder Flachdach, häufig mit vorgeschriebenen 22 bis 45 Grad.
- Bauweise und Baulinien: offen oder geschlossen, Bezugslinie zur Straße, höchstzulässige Gebäudelänge.
- Solaranlagen-Pflicht: verlangen zahlreiche B-Pläne Photovoltaik – Näheres im Ratgeber zu Photovoltaik fürs Fertighaus.
§ 34 BauGB greift, wenn Ihr Grundstück in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt, für den aber kein qualifizierter B-Plan existiert. Die Bauaufsicht prüft dann, ob sich Ihr Vorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt". Diese Formulierung ist juristisch flexibel – die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sie über Jahrzehnte hinweg konkretisiert. In der Praxis bedeutet das: Wer zwischen zweigeschossige Einfamilienhäuser mit 38°-Satteldach einen 12 Meter hohen Kubus mit Flachdach stellen möchte, scheitert – und verliert Zeit und Gebühren. Wer hingegen ein Fertighaus mit üblicher EFH-Geometrie plant, das im Umkreis von 30 Metern zu vergleichbaren Häusern passt, hat beste Chancen auf eine reibungslose, planbare Genehmigung.
Finanzielles Risiko beim Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Im Außenbereich – jenseits zusammenhängend bebauter Ortsteile, häufig in der freien Landschaft – ist Wohnbebauung im Grundsatz unzulässig. Ausschließlich privilegierte Vorhaben (Landwirtschaft, Gartenbau, ortsgebundene Anlagen) gelten als Ausnahme. Ein normales Wohnfertighaus „auf der grünen Wiese“ scheitert in 95 Prozent der Fälle. Sichern Sie sich deshalb vor jedem Grundstückskauf eine schriftliche Bauvoranfrage – verlassen Sie sich nie auf eine mündliche Zusage. Ein günstig gekauftes, aber unbebaubares Grundstück zählt zu den teuersten Fehlern überhaupt.
Mehrkosten in Sonderfällen: Außenbereich, Anbau, Aufstockung und Denkmalschutz
Kurzantwort: Sonderfälle bedeuten zusätzlichen Aufwand und damit höhere Kosten: Im Außenbereich müssen Sie die Privilegierung nachweisen oder eine Bauvoranfrage stellen. Beim Anbau kommt es auf die Verträglichkeit mit dem Bestand und den Festsetzungen an. Bei Aufstockungen sind Statik und Abstandsflächen zu prüfen. Im Denkmalbereich braucht es zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis, die neben der Baugenehmigung steht und getrennt bezahlt wird.
Für den Außenbereich gelten nach wie vor strenge Regeln: Der Bund priorisiert die Innenentwicklung, und Kommunen weisen Bauland bevorzugt in B-Plan-Gebieten aus. Wer eine Hofstelle oder ein landwirtschaftliches Anwesen im Außenbereich übernimmt, kann von der Privilegierung profitieren – sofern sich eine tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen lässt (mindestens 25 ha bewirtschaftete Fläche, Voll-Erwerbsbetrieb und eine befürwortende Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft).
Auch der Anbau an ein vorhandenes Gebäude ist im Regelfall genehmigungspflichtig, in einzelnen Bundesländern aber bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei. Werfen Sie einen genauen Blick in den B-Plan: Häufig ist das Baufenster knapp um den Altbau gezogen, sodass ein Anbau diese Grenze überschreitet und eine kostenpflichtige Befreiung nötig wird. Eine Aufstockung – etwa der Dachgeschossausbau oder die Umwandlung in ein Mehrfamilienhaus – braucht eine Genehmigung, sobald Geschosse dazukommen oder sich die Außenmaße verändern.
Beim Denkmalschutz – ob Einzeldenkmal, Ensemble oder denkmalgeschützte Umgebung – ist eine zweifache Freigabe erforderlich: baurechtlich über die Bauaufsicht und denkmalrechtlich über die Untere Denkmalschutzbehörde. Beide Verfahren laufen zeitgleich, jedoch getrennt – und ziehen jeweils eigene Kosten nach sich. Wählen Sie einen Hersteller mit Erfahrung im Denkmalumfeld – etliche der 86 Firmen aus dem Detailvergleich führen spezielle Holz-Fertighäuser für den historischen Kontext im Sortiment.
Checkliste: So senken Sie beim Bauantrag Zeit- und Kostenaufwand
Kurzantwort: Mit sorgfältiger Vorbereitung sparen Sie 4 bis 8 Wochen und damit Zinsen: erstens den Bebauungsplan einsehen, zweitens bei Unklarheiten eine Bauvoranfrage stellen, drittens einen Vermesser für den Lageplan beauftragen, viertens Energieausweis und Bodengutachten parallel in Auftrag geben, fünftens die Antragsmappe von der Fertighausfirma erstellen lassen, sechstens die Mappe vor der Einreichung von einem unabhängigen Bausachverständigen kontrollieren lassen, siebtens den Antrag digital einreichen und achtens nach 4 Wochen den Bearbeitungsstand erfragen.
- Schritt 1 – Bebauungsplan: beim Bauamt der Gemeinde oder online über das Geoportal einsehen. Achten Sie auf die textlichen Festsetzungen (Anlage zum B-Plan) – dort verbergen sich oft Photovoltaik-Pflicht, Begrünungsquoten oder Materialauflagen, die den Preis treiben.
- Schritt 2 – Bauvoranfrage: Bei jeder Unklarheit (Außenbereich, § 34, geplante Befreiung) lohnt sich die schriftliche Voranfrage. Kosten meist 200–500 €, Bearbeitung 4–8 Wochen, Bindungswirkung 3 Jahre.
- Schritt 3 – Vermessung: den Lageplan beim öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Auftrag geben. Bei unklaren Grundstücksgrenzen zusätzlich eine amtliche Grenzfeststellung beantragen.
- Schritt 4 – Bodengutachten: gleich nach dem Grundstückskauf beauftragen. Es gibt Aufschluss über Tragfähigkeit, Grundwasser, Versickerung und Altlasten – maßgeblich für die Statikkosten und die Wahl zwischen Bodenplatte und Keller.
- Schritt 5 – Antragsmappe: Kooperieren Sie mit einer Firma aus unserem Detailvergleich, übernimmt diese die komplette Mappe – überwiegend ohne Zusatzkosten. Planen Sie selbst über einen Architekten, sind 3.000–6.000 € Honorar realistisch.
- Schritt 6 – Vorabprüfung: 350–700 € für eine externe Kontrolle sind der günstigste Schutz vor teuren Nachforderungen.
- Schritt 7 – Digitale Einreichung: Wo Ihr Bundesland es erlaubt, immer online einreichen. Das erspart Postwege, die Eingangsbestätigung trifft sofort ein, die Vollständigkeitserklärung meist innerhalb von 2 Wochen.
- Schritt 8 – Nachhaken: Fehlt die Vollständigkeitserklärung nach 4 Wochen, höflich beim Sachbearbeiter anfragen. Nach 12 Wochen ohne Bescheid auf die Frist hinweisen – in Bundesländern wie Hamburg, Bayern oder Baden-Württemberg tritt bei Fristüberschreitung die Genehmigungsfiktion ein.
Bauantrag, Statik und Energieausweis – im Paket zum Festpreis
Firmen aus unserem Vergleich übernehmen das gesamte Genehmigungsverfahren inklusive Bauleitung – vielfach ohne gesonderte Berechnung. Sie erstellen die Antragsmappe vollständig, beantragen Befreiungen und stimmen sich mit der Bauaufsicht ab, während Sie lediglich unterschreiben.
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