Passivhaus: Mehrpreis, Kosten & Förderprogramme im Überblick
Das Passivhaus setzt den höchsten freiwilligen Energiestandard – und ist in der Errichtung entsprechend teurer. Dieser Ratgeber beziffert den Mehrpreis gegenüber dem GEG-Mindeststandard, erklärt die Vorgaben des Passivhaus-Instituts zu Heizwärmebedarf und Luftdichtheit und zeigt, welche Förderprogramme die Zusatzkosten dämpfen.
Beim Passivhaus ist ein Baukonzept, dessen Gebäudehülle so wirksam gedämmt ist, dass eine herkömmliche Heizanlage entbehrlich wird. Was an Wärme durch die Sonne, durch Bewohner und Geräte sowie durch eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung entsteht, reicht aus, um den Heizwärmebedarf unter der Marke von 15 kWh/m²a zu halten. Wer Passivhaus-Preise vergleicht, findet reichlich Auswahl: Holzrahmen- und Holztafelbau erzielen die nötigen U-Werte längst bei vertretbaren Wandstärken – der Aufpreis zum Standardhaus bleibt daher überschaubar und amortisiert sich über niedrige Heizkosten.
Wie Passivhaus, GEG und die Effizienzhaus-Stufen zusammenhängen
Kurzantwort: Für Neubauten verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mindestens den Standard EH 55 und legt Obergrenzen für Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverluste sowie den Pflichtanteil erneuerbarer Wärme fest. Ein Passivhaus liegt deutlich über diesen Vorgaben und entspricht in der KfW-Systematik meist einem Effizienzhaus 40 oder besser – damit ist die höchste KfW-Förderstufe erreichbar. Wie die Stufen im Detail aufeinander aufbauen, zeigt unser GEG-Ratgeber.
Auf diesen vier Grundpfeilern ruht ein Passivhaus
- Gedämmte Hülle mit U-Werten von maximal 0,15 W/(m²K) an Außenwand, Dach und Bodenplatte.
- Fenster mit Dreifachverglasung (Uw ≤ 0,80 W/(m²K)) in thermisch getrennten Rahmen verbaut.
- Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung, Sommer-Bypass und Frostschutz, Wirkungsgrad mindestens 85 %.
- Luftdichte Konstruktion, per Blower-Door mit n₅₀ ≤ 0,6 1/h vor der Abnahme belegt.
Die Planung und der passende Energie-Fachmann
Ein Passivhaus erfordert bauphysikalisches Know-how bis ins Detail: Jede Wärmebrücke muss vermieden, alle Lüftungsleitungen innerhalb der gedämmten Hülle verlegt und der sommerliche Hitzeschutz von Beginn an einbezogen werden. Die energetische Berechnung übernimmt eine qualifizierte Fachkraft aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Ohne eine dort gelistete Person lässt sich kein KfW-Antrag einreichen; bei Passivhausprojekten liefern diese Fachleute in der Regel zusätzlich die PHPP-Berechnung des Passivhaus-Instituts.
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