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Heizungstausch im Altbau: GEG-Pflicht, Wärmepumpe, Kosten und Förderung

Beim Heizungstausch im Bestand geraten viele Eigentümer unter Druck: die 65-%-EE-Pflicht des GEG, Übergangsfristen an der kommunalen Wärmeplanung und die Frage, ob eine Wärmepumpe im unsanierten Altbau überhaupt funktioniert. Dieser Ratgeber ordnet die Pflichten, beziffert Kosten und Förderung realistisch und zeigt, wie eine Wärmepumpe auch im Bestand effizient und wirtschaftlich läuft.

Stand: 19. Juli 2026
Lesezeit: 13 Min.

Der Heizungstausch im Altbau ist das Thema, das viele Eigentümer zugleich unter Druck bringt und verunsichert: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt für neu eingebaute Heizungen grundsätzlich einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien, die Übergangsfristen sind an die kommunale Wärmeplanung gebunden, und über allem steht die Frage: Läuft eine Wärmepumpe überhaupt in meinem unsanierten Bestandsgebäude? Dieser Ratgeber ordnet die Pflichten, beziffert Kosten und Förderung realistisch und erklärt, wie eine Wärmepumpe auch im Altbau effizient arbeitet.

65 %
erneuerbare Energie
GEG-Pflicht für neue Heizungen
bis 70 %
Zuschuss erreichbar
BEG-Heizungsförderung
/ 2028
Fristen Wärmeplanung
abhängig von der Gemeindegröße

Die 65-Prozent-Regel des GEG: was wirklich zählt

Kurzantwort: Seit dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien decken. Im Bestand greift die Pflicht jedoch noch nicht sofort für jeden: Sie hängt an der kommunalen Wärmeplanung. In Großstädten (über 100.000 Einwohner) muss die Planung bis 30. Juni 2026 vorliegen, in kleineren Gemeinden bis 30. Juni 2028. Erst danach greift die 65-Prozent-Pflicht auch beim Heizungstausch im Bestand vollständig. Bis dahin dürfen in vielen Kommunen weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden – allerdings mit Beratungspflicht und steigenden EE-Anteilen in den Folgejahren.

Beachten Sie: Solange eine intakte Heizung weiterläuft, besteht keine Pflicht zum Austausch. Die Regeln greifen erst, wenn die alte Anlage irreparabel ausfällt („Heizungshavarie“) oder Sie sich freiwillig für einen Wechsel entscheiden. Für Havariefälle gelten mehrjährige Übergangsfristen, in denen vorübergehend auch eine gebrauchte oder gemietete fossile Heizung betrieben werden darf. Die 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Konstanttemperatur-Kessel aus dem GEG bleibt hiervon unberührt.

So kommen Sie der 65-Prozent-Pflicht nach

Die GEG-Vorgabe lässt sich auf mehreren Wegen erfüllen: mit einer Wärmepumpe, über den Anschluss an ein Wärmenetz, mit einer Stromdirektheizung (nur in gut gedämmten Häusern sinnvoll), einer Hybridheizung (Wärmepumpe plus Gas für die Spitzenlast), einer Biomasseheizung (Pellet, Holz) oder mit einer Gasheizung, die nachweislich 65 Prozent Biomethan oder Wasserstoff verfeuert. Für die meisten Bestandsgebäude ist die Wärmepumpe die wirtschaftlichste und am stärksten geförderte Lösung.

Wärmepumpe im Altbau: Geht das – und unter welchen Bedingungen?

Kurzantwort: Ja, eine Wärmepumpe arbeitet in den meisten Bestandsgebäuden effizient – entgegen dem hartnäckigen Mythos, sie setze zwingend eine Fußbodenheizung und ein Passivhaus voraus. Ausschlaggebend ist die nötige Vorlauftemperatur: Bleibt sie an den kältesten Tagen unter etwa 55 Grad, läuft eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe wirtschaftlich. Das schaffen viele Altbauten bereits durch einen hydraulischen Abgleich, größere Heizkörper (Niedertemperatur-/Tieftemperatur-Heizkörper) in den kritischen Räumen und eine gedämmte oberste Geschossdecke – also mit überschaubarem Aufwand, ohne komplette Kernsanierung.

Die maßgebliche Kennzahl ist die Jahresarbeitszahl (JAZ): Sie gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom gewinnt. Im Altbau gilt eine JAZ von 3,0 als solide, ab 3,5 als sehr gut. Je niedriger die Vorlauftemperatur ausfällt, desto höher die JAZ und desto kleiner die Stromrechnung. Ein Heizlastcheck durch einen Fachbetrieb oder Energieberater klärt vor dem Kauf verlässlich, ob und mit welchen Begleitmaßnahmen die Wärmepumpe funktioniert.

  • Heizlast und Vorlauftemperatur bestimmen lassen — der wichtigste Schritt vor jeder Kaufentscheidung.
  • Hydraulischen Abgleich vornehmen — senkt die Vorlauftemperatur und ist ohnehin BEG-förderfähig.
  • Kritische Heizkörper durch Niedertemperatur-Modelle ersetzen (statt kompletter Fußbodenheizung).
  • Oberste Geschossdecke oder Dach dämmen — die günstigste Maßnahme mit großer Wirkung.
  • Warmwasserbereitung mit einplanen: Warmwasser-Wärmepumpe oder Frischwasserstation.
  • Aufstellort für die Außeneinheit klären (Schallschutz, Abstand zum Nachbarn).

Kosten: Womit Sie beim Heizungstausch im Bestand rechnen

Kurzantwort: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Altbau samt Einbau, Speicher und Anpassungen meist 20.000 bis 35.000 Euro, eine effizientere Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde 30.000 bis 45.000 Euro. Eine Pelletheizung bewegt sich bei 25.000 bis 38.000 Euro, eine Hybridheizung (Wärmepumpe plus bestehende Gastherme) bei 18.000 bis 30.000 Euro. Dazu kommen begleitende Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich (500 bis 1.500 Euro) und neue Heizkörper (300 bis 800 Euro je Stück). Die BEG-Heizungsförderung drückt den Eigenanteil um bis zu 70 Prozent.

Heizungstausch im Altbau — Kosten und Eignung kompakt

SystemKosten inkl. EinbauJAZ / EffizienzEignung Altbau
Luft-Wasser-Wärmepumpe20.000–35.000 €JAZ 3,0–3,8sehr gut (Standardlösung)
Sole-Wasser-Wärmepumpe30.000–45.000 €JAZ 4,0–4,8sehr gut (bei Platz für Sonde)
Hybridheizung (WP + Gas)18.000–30.000 €je nach Anteilgut (Übergangslösung)
Pelletheizung25.000–38.000 €hoher EE-Anteilgut (bei Lagerraum)
Fernwärme-Anschluss8.000–18.000 €netzabhängigsehr gut (falls verfügbar)
0 k €
Wärmepumpe brutto (Altbau)
0 %
max. Förderung möglich
0 k €
Eigenanteil nach Förderung

Förderung: bis zu 70 Prozent Zuschuss zur neuen Heizung sichern

Kurzantwort: Die Heizungsförderung wird über die KfW abgewickelt (nicht mehr über die BAFA). Sie setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung, dem Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent bei Austausch einer alten fossilen Heizung, die mindestens 20 Jahre alt ist bzw. bei funktionierendem Gerät), dem Einkommens-Bonus (30 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) und dem Effizienz-Bonus (5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Wasser/Erdreich als Quelle). Die Boni sind auf höchstens 70 Prozent begrenzt, die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro je Wohneinheit.

Für den Eigenanteil, der nach Abzug des Zuschusses bleibt, steht ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit der KfW bereit (bis 120.000 Euro je Wohneinheit, mit Zinsverbilligung bis 90.000 Euro Haushaltseinkommen). Sämtliche Fördersäulen und die Antragsreihenfolge erläutert der Ratgeber Sanierungsförderung. Eine komplette Programmübersicht finden Sie unter Förderungen.

KfW-Heizungsförderung — Boni und Obergrenzen

BausteinFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle förderfähigen Heizungen
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %Austausch alter fossiler Heizung, Selbstnutzung
Einkommens-Bonus30 %Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € (zvE)
Effizienz-Bonus5 %natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasserquelle
Gesamtdeckelmax. 70 %auf max. 30.000 € förderfähige Kosten

Wärmepumpe im Altbau — inklusive Heizlastcheck und Förderabwicklung

Wir bringen Sie mit drei Fachbetrieben zusammen, die im Bestand die Heizlast bestimmen, die passende Wärmepumpe auslegen und die KfW-Förderung über einen Energieeffizienz-Experten organisieren. So kennen Sie Ihren Eigenanteil, bevor Sie sich entscheiden.

Übergangsfristen und Havariefälle: Was bei einer defekten Heizung gilt

Kurzantwort: Fällt die alte Heizung irreparabel aus, müssen Sie nicht sofort eine GEG-konforme Anlage einbauen: Das Gesetz räumt für Havariefälle eine mehrjährige Übergangsfrist ein. In dieser Zeit dürfen Sie eine reparierte, gebrauchte oder gemietete Heizung – auch fossil – vorübergehend betreiben. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, sich beraten zu lassen, um die Folgekosten fossiler Technik abzuschätzen. Innerhalb der Frist wechseln Sie anschließend auf eine 65-Prozent-EE-Lösung. So verhindert das Gesetz, dass Eigentümer im Winter bei einem Ausfall überstürzt und teuer entscheiden müssen.

Trotz Übergangsfrist gilt: Wer im Havariefall überstürzt eine neue reine Gas- oder Ölheizung einbaut, zahlt am Ende doppelt – erst für die Übergangsanlage, dann für die EE-Heizung. Sinnvoller ist es, dem Havariefall frühzeitig vorzubeugen: Planen Sie bei Warnzeichen für einen drohenden Defekt (häufige Reparaturen, Alter über 20 Jahre) den Tausch rechtzeitig und beantragen Sie die Förderung in Ruhe. Wie Sie die Abfolge von Hülle und Heizung kostenoptimal abstimmen, zeigt der Ratgeber Fertighaus modernisieren.

Kommunale Wärmeplanung: Warum sie Ihre Wahl mitprägt

Kurzantwort: Die kommunale Wärmeplanung bestimmt, wo künftig ein Wärmenetz (Fernwärme) entsteht und wo Eigentümer auf dezentrale Lösungen wie die Wärmepumpe angewiesen sind. Bis 30. Juni 2026 müssen Großstädte, bis 30. Juni 2028 kleinere Gemeinden ihre Pläne vorlegen. Für Sie ist das ausschlaggebend: Liegt Ihr Haus in einem geplanten Fernwärmegebiet, kann der Anschluss günstiger und unkomplizierter ausfallen als eine eigene Wärmepumpe. Steht kein Wärmenetz an, ist die Wärmepumpe meist die beste Wahl. Erkundigen Sie sich vor dem Heizungstausch beim kommunalen Versorger nach dem Stand der Planung.

Konkret heißt das: Wer in einer Großstadt wohnt, sollte den Fernwärme-Ausbaustand prüfen, ehe er eine Wärmepumpe anschafft. In ländlichen Gemeinden ohne realistische Fernwärme-Aussicht lohnt sich das Abwarten dagegen kaum – dort ist die geförderte Wärmepumpe fast immer der wirtschaftlichste Weg. Beziehen Sie die Wärmeplanung in Ihre Gesamtstrategie ein, damit Sie nicht in eine Technik investieren, die wenige Jahre später vom Wärmenetz überholt wird.

Vor dem Tausch: diese drei Fragen an die Kommune

Klären Sie vor Ihrer Kaufentscheidung: Erstens – ist mein Grundstück im Wärmeplan als Fernwärmegebiet vorgesehen? Zweitens – bis wann wäre ein Anschluss realistisch verfügbar? Drittens – gilt ein Anschlusszwang oder nur ein Anschlussrecht? Aus den Antworten ergibt sich, ob das Warten auf Fernwärme sinnvoll ist oder Sie besser gleich eine geförderte Wärmepumpe einbauen.

Betriebskosten: Rechnet sich die Wärmepumpe im Alltag?

Kurzantwort: Ob die Wärmepumpe günstiger heizt als Gas oder Öl, richtet sich nach dem Verhältnis von Strom- zu Gaspreis und nach der Jahresarbeitszahl. Bei einer JAZ von 3,5 und einem Wärmepumpenstromtarif von rund 25 Cent je Kilowattstunde liegt die Wärmepumpe im Altbau bei etwa 7 Cent je Kilowattstunde Wärme – klar unter Gas und Öl samt CO2-Preis, der bis 2027 merklich steigt. Wer die Wärmepumpe mit einer eigenen Photovoltaikanlage koppelt, drückt die Stromkosten weiter, da ein Teil des Betriebsstroms selbst produziert wird.

Entscheidend für niedrige Betriebskosten sind: ein eigener Wärmepumpentarif (günstiger als Haushaltsstrom), eine hohe JAZ dank niedriger Vorlauftemperatur und eine sauber dimensionierte Anlage. Ist die Wärmepumpe überdimensioniert („zu groß gekauft“), taktet sie zu häufig und verschleißt schneller – ein weiterer Grund, warum der Heizlastcheck zu Beginn so wichtig ist. Über die Jahre gerechnet spart die geförderte Wärmepumpe im Altbau gegenüber einer neuen fossilen Heizung meist mehrere Hundert bis über tausend Euro jährlich.

Wer den Heizungstausch in eine umfassendere Modernisierung einbindet, findet im Ratgeber Hausbau-Ablauf die Einordnung in den Gesamtprozess. Begriffe rund um GEG, JAZ und Wärmeplanung schlagen Sie im Lexikon nach.

Heizungstausch zum Festpreis – mit voll ausgeschöpfter Förderung

Wir bringen Sie mit drei Fachbetrieben aus Ihrer Region zusammen, die Ihren Heizungstausch zum Festpreis kalkulieren, die Wärmepumpe sauber dimensionieren und die KfW-Förderung vollständig nutzen. So heizen Sie ab dem ersten Tag wirtschaftlich und GEG-konform.

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Wichtige Fragen kurz erklärt

Die häufigsten Preisfragen rund um Heizungstausch im Altbau – kompakt beantwortet von den Experten von fertighaus-experte.de (Stand).

Funktioniert eine Wärmepumpe im unsanierten Altbau?
Ein Heizlastcheck durch einen Fachbetrieb klärt das vor dem Kauf verlässlich. Ja, eine Wärmepumpe läuft in den meisten Bestandsgebäuden effizient, auch ohne Fußbodenheizung; entscheidend ist die nötige Vorlauftemperatur: Liegt sie an den kältesten Tagen unter etwa 55 Grad, arbeitet eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe wirtschaftlich. Das erreichen viele Altbauten schon durch einen hydraulischen Abgleich, größere Niedertemperatur-Heizkörper in den kritischen Räumen und eine gedämmte oberste Geschossdecke.
Was gilt bei der 65-Prozent-Regel des GEG?
Eine funktionierende Heizung müssen Sie nicht austauschen; erst bei Defekt oder freiwilligem Tausch gelten die Regeln. Seit dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen; im Bestand ist die Pflicht aber an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: In Großstädten muss die Planung bis 30. Juni 2026 vorliegen, in kleineren Gemeinden bis 30. Juni 2028, und erst danach greift die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch vollständig.
Was kostet ein Heizungstausch im Altbau?
Die BEG-Heizungsförderung senkt den Eigenanteil um bis zu 70 Prozent. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Altbau inklusive Einbau, Speicher und Anpassungen typischerweise 20.000 bis 35.000 Euro, eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde 30.000 bis 45.000 Euro; eine Pelletheizung liegt bei 25.000 bis 38.000 Euro, eine Hybridheizung bei 18.000 bis 30.000 Euro. Hinzu kommen der hydraulische Abgleich (500 bis 1.500 Euro) und neue Heizkörper (300 bis 800 Euro je Stück).
Was passiert, wenn meine Heizung im Winter ausfällt?
So verhindert das Gesetz überstürzte und teure Entscheidungen bei einem Ausfall. Fällt die alte Heizung irreparabel aus, müssen Sie nicht sofort eine GEG-konforme Anlage einbauen: Das Gesetz gewährt für solche Havariefälle eine mehrjährige Übergangsfrist, in der Sie vorübergehend eine reparierte, gebrauchte oder gemietete Heizung betreiben dürfen, auch eine fossile; in diesem Fall ist eine Beratung verpflichtend, und innerhalb der Frist stellen Sie dann auf eine 65-Prozent-EE-Lösung um.
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