Zum Inhalt springen
fertighaus-experte.de – Expertenwissen, auf das Sie bauen können.
Ihr digitaler Fertighaus-Experte

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

StartseiteRatgeberSanierung

Sanierungsförderung: BAFA, KfW, iSFP-Bonus und Steuerbonus im Detail

Bei einer Sanierung lassen sich bis zu 70 % der Heizungskosten zurückholen. Dieser Ratgeber ordnet die vier Fördersäulen – BAFA-Zuschuss (BEG EM), KfW 261/159, iSFP-Bonus und Steuerbonus nach § 35c EStG – erläutert die entscheidenden Kombinationsregeln und zeigt die richtige Antragsreihenfolge, mit der Sie das Fördermaximum ausschöpfen, ohne den Anspruch durch einen Formfehler zu verlieren.

Dr. Anna Schäfer
Stand: 19. Juli 2026
Lesezeit: 13 Min.

Wer ein Bestandsgebäude energetisch modernisiert, kann einen beträchtlichen Anteil der Kosten über Zuschüsse, zinsvergünstigte Kredite und den Steuerbonus zurückholen – bei einer neuen Heizung im besten Fall bis zu 70 Prozent der Investition. Das Geflecht aus BAFA-Zuschuss (BEG EM), KfW-Ergänzungskredit, iSFP-Bonus und § 35c EStG wirkt zunächst verwirrend. Dieser Ratgeber sortiert die vier Fördersäulen, erläutert die wichtigen Kombinationsregeln und führt Sie durch die richtige Antragsreihenfolge, mit der Sie das Maximum an Förderung ausschöpfen – ohne den Anspruch durch einen Formfehler zu verspielen.

bis 70 %
Zuschuss auf die Heizung
BEG EM inkl. Boni
5 %
iSFP-Bonus auf die Hülle
mit Sanierungsfahrplan
bis 40.000 €
Steuerbonus § 35c EStG
über drei Jahre verteilt

Sanieren: die vier Fördersäulen kompakt erklärt

Kurzantwort: tragen vier Programme die energetische Sanierung: erstens der BAFA-Zuschuss innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Heizung, Hülle und Anlagentechnik, zweitens die KfW-Kredite 261 (Effizienzhaus-Sanierung inklusive Zuschuss) und 159 (Ergänzungskredit zum BAFA-Zuschuss), drittens der iSFP-Bonus von 5 Prozent für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan sowie viertens der Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative zur direkten Förderung. Beachten Sie: Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für ein und dieselbe Maßnahme gegenseitig aus – pro Gewerk entscheiden Sie sich für einen der beiden Wege.

Die Förderung folgt im Kern zwei Denkweisen: Wer nur einzelne Maßnahmen umsetzt (allein die Heizung, allein die Dämmung, allein die Fenster), ist mit der BEG EM und dem unmittelbaren BAFA-Zuschuss am besten beraten. Wer das gesamte Haus auf ein Effizienzhaus-Niveau (85, 70, 55 oder 40 EE) hebt, nutzt den KfW-Kredit 261 samt eingebautem Tilgungszuschuss. Beide Varianten lassen sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan aufwerten – dazu mehr im eigenen Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP). Bei einem Fertighaus der Baujahre 1970 bis 1990 kommen alle vier Säulen in Betracht – welche Kostenblöcke typisch anfallen, zeigt der Ratgeber Fertighaus modernisieren.

BAFA-Zuschuss (BEG EM): Heizung, Gebäudehülle und Anlagentechnik im Blick

Kurzantwort: Die BEG EM zahlt gestaffelte Zuschüsse: Für den Heizungstausch gibt es 30 Prozent Grundförderung, aufgestockt durch den Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent beim Austausch einer alten fossilen Heizung), den Einkommens-Bonus (30 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) und den Effizienz-Bonus (5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen). Die einzelnen Boni sind zusammen auf maximal 70 Prozent begrenzt. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und der Anlagentechnik gibt es 15 Prozent, dazu 5 Prozent iSFP-Bonus, also höchstens 20 Prozent Zuschuss.

Zuständig für die Zuschüsse zu Hülle, Fenstern, Lüftung und Anlagentechnik ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für den Heizungstausch hingegen die KfW (siehe folgender Abschnitt). Diese Aufteilung der Zuständigkeit besteht seit 2024 und gilt unverändert fort. Für die Höhe der Ersparnis maßgeblich sind die Fördersätze und die maßnahmenspezifischen Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten.

BEG EM — Fördersätze und die je Wohneinheit maximal förderfähigen Kosten

MaßnahmeGrundförderungBonus möglichFörderfähig max.
Wärmepumpe (Heizungstausch)30 %+ bis 40 % (Klima/Einkommen/Effizienz)30.000 €
Biomasseheizung (Pellet)30 %+ bis 25 %30.000 €
Außenwand-Dämmung (WDVS)15 %+ 5 % iSFP60.000 €
Dach-/Geschossdecken-Dämmung15 %+ 5 % iSFP60.000 €
Fenster mit U_w ≤ 0,9515 %+ 5 % iSFP60.000 €
Lüftung mit Wärmerückgewinnung15 %+ 5 % iSFP60.000 €
Heizungsoptimierung / hydr. Abgleich15 %+ 5 % iSFP60.000 €
Energieberatung / Fachplanung50 %gedeckelt (BEG-Sätze)

Höchstgrenzen: Heizung und Gebäudehülle zählen getrennt

Für den Heizungstausch gilt eine gesonderte Höchstgrenze von 30.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit. Für alle weiteren Einzelmaßnahmen – Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik – steht zusätzlich ein Budget von 60.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit bereit. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan einreicht, hebt diese Grenze für die Hülle von 30.000 auf 60.000 Euro an und verdoppelt damit den förderfähigen Betrag – ein oft übersehener Hebel.

KfW 261 und 159: günstiges Darlehen plus Tilgungszuschuss zum Sanieren

Kurzantwort: Die KfW unterstützt Sanierer auf zwei Wegen: Das Programm 261 (Wohngebäude – Kredit) finanziert die Sanierung zum Effizienzhaus über ein zinsvergünstigtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss von 5 bis 45 Prozent, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Der Ergänzungskredit 358/359 (früher als 159 bezeichnet) stellt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen bereit, die bereits einen BAFA-Zuschuss bekommen – mit Zinsverbilligung für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 Euro. So lässt sich der Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses günstig fremdfinanzieren.

Wer sein Fertighaus komplett auf ein Effizienzhaus 70 EE oder 55 EE anhebt, sollte KfW 261 einmal durchkalkulieren: Der Tilgungszuschuss wird unmittelbar mit dem Kredit verrechnet und senkt die rückzahlbare Summe. Wer hingegen Einzelmaßnahmen über die BEG EM fördert, den Eigenanteil aber nicht aus Rücklagen bezahlen möchte, ergänzt den BAFA-Zuschuss durch den Ergänzungskredit. Beide KfW-Wege laufen über die Hausbank und nicht direkt über die KfW.

KfW-Programme für Sanierende gegenübergestellt

ProgrammZweckKredit max.Tilgungs-/Zinsvorteil
KfW 261Sanierung zum Effizienzhaus150.000 € / WE5–45 % Tilgungszuschuss
KfW 358/359 (Ergänzung)Ergänzung zum BAFA-Zuschuss120.000 € / WEZinsverbilligung bis 90.000 € Einkommen
KfW 270 (PV)Photovoltaik & SpeicherAnlagenkostenreiner Zinskredit

Der iSFP-Bonus: 5 Prozent extra bei Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan

Kurzantwort: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, die im Fahrplan empfohlen und binnen 15 Jahren umgesetzt werden. Zudem verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die Hülle von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Den iSFP fertigt ein bei der BAFA gelisteter Energieeffizienz-Experte an; er kostet für ein Einfamilienhaus etwa 1.300 bis 1.800 Euro, von denen die BAFA 50 Prozent (maximal 650 Euro) übernimmt.

Rechnet man den Bonus einmal durch, zeigt sich der Effekt: Bei 40.000 Euro Dämmkosten liefert der iSFP-Bonus 2.000 Euro zusätzlichen Zuschuss – damit finanziert sich der Fahrplan nahezu selbst. Einzelheiten zu Ablauf, Kosten und dem 15-Jahres-Zeitfenster nennt der Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP). Beachten Sie: Beim Heizungstausch entfällt der iSFP-Bonus – hier kommen stattdessen die Boni der Heizungsförderung zum Tragen.

0 %
max. Zuschuss Heizung
0 %
max. Zuschuss Hülle mit iSFP
bis 0
iSFP-Zuschuss der BAFA

Sanierung inklusive kompletter Förderabwicklung zum Festpreis

Verschiedene Fachbetriebe aus unserem Netzwerk kalkulieren Ihre Sanierung inklusive BAFA- und KfW-Antrag über einen Energieeffizienz-Experten. Wir bringen Sie mit drei passenden Anbietern zusammen – so kennen Sie Ihren Eigenanteil nach Förderung, bevor der erste Auftrag erteilt wird.

Steuerbonus nach § 35c EStG: der Weg ganz ohne Antrag

Kurzantwort: Wer den Aufwand der Antragstellung meiden möchte oder die BEG-Zuschüsse nicht nutzen kann, sichert sich den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Sanierungskosten, höchstens 40.000 Euro je Objekt, verteilt auf drei Jahre (7 Prozent, 7 Prozent, 6 Prozent). Bedingung: Das selbst genutzte Wohngebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre, ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Mit BEG-Förderung oder zinsverbilligtem KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme lässt sich der Steuerbonus nicht kombinieren.

Der Steuerbonus zahlt sich vor allem für Eigentümer mit hoher Steuerlast aus, die keinen Anspruch auf den Einkommens-Bonus haben, sowie für Maßnahmen, die knapp unterhalb der attraktiven BEG-Schwelle liegen. Ein Rechenbeispiel: Bei 50.000 Euro Sanierungskosten ergibt § 35c EStG 10.000 Euro Steuerersparnis, verteilt auf drei Jahre. Die BEG EM würde bei einer Dämmung mit iSFP-Bonus dagegen lediglich 20 Prozent, also ebenfalls 10.000 Euro, bringen – dafür aber sofort und liquiditätswirksam. Bei der Heizung ist die BEG-Förderung in nahezu allen Fällen klar überlegen.

Entweder-oder: keine Doppelförderung je Maßnahme

Für ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme lassen sich BEG-Zuschuss und Steuerbonus nicht gleichzeitig nutzen. Zulässig ist dagegen eine Aufteilung nach Gewerken: die Heizung über die BEG-Förderung (bis zu 70 Prozent), die Fassadendämmung über § 35c EStG (20 Prozent). Klären Sie vor der Auftragsvergabe für jedes Gewerk, welcher Weg den größeren Nettovorteil bringt – ein Energieeffizienz-Experte oder Steuerberater rechnet das für Ihr Objekt durch.

Kombinationsregeln: Welche Wege sich koppeln lassen – und welche nicht

Kurzantwort: gilt: Der BAFA-Zuschuss (BEG EM) und der KfW-Ergänzungskredit (358/359) lassen sich für dieselbe Maßnahme verbinden – der Zuschuss senkt die Kosten, der Kredit finanziert den Rest günstig. Der iSFP-Bonus addiert sich zum BAFA-Zuschuss der Hülle. Nicht miteinander vereinbar sind dagegen: BEG-Zuschuss und Steuerbonus (§ 35c) für dieselbe Maßnahme sowie KfW 261 (Effizienzhaus) und BEG EM (Einzelmaßnahme) für dasselbe Bauteil. Zusätzlich lassen sich in vielen Bundesländern Landesförderungen ergänzen, sofern die Programme keine Doppelförderung derselben Kostenposition untersagen.

Kombinierbarkeit der Förderwege (jeweils je Maßnahme)

KombinationErlaubt?Hinweis
BAFA-Zuschuss + KfW-ErgänzungskreditjaKlassiker: Zuschuss + günstiger Kredit
BAFA-Zuschuss + iSFP-Bonusja5 % extra auf die Hülle
BAFA-Zuschuss + § 35c EStGneinEntweder-oder pro Maßnahme
KfW 261 + BEG EM (gleiches Bauteil)neinEffizienzhaus ODER Einzelmaßnahme
BEG + Landesförderungmeist jaProgrammbedingungen prüfen
§ 35c EStG + Landeszuschussprüfenje nach Landesprogramm

Die richtige Abfolge: zuerst planen, dann beantragen, dann beauftragen

Kurzantwort: Die goldene Regel lautet: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Wer zuerst einen Handwerker beauftragt und erst danach den Antrag einreicht, büßt den gesamten Anspruch ein. Die richtige Abfolge: erstens Energieberatung und iSFP, zweitens einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen, drittens Antrag bei BAFA (Hülle) bzw. KfW (Heizung) über den Energieeffizienz-Experten, viertens auf die Zusage warten, fünftens den Auftrag verbindlich vergeben und umsetzen, sechstens Verwendungsnachweis einreichen und den Zuschuss erhalten.

  • 1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und – für 5 % Bonus – einen iSFP erstellen lassen.
  • 2. Angebote einholen und einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung (Förderzusage) vorbereiten.
  • 3. Antrag stellen: Heizung über die KfW (via Hausbank), Hülle/Anlagentechnik über die BAFA.
  • 4. Bewilligung bzw. Zuwendungsbescheid abwarten — erst danach verbindlich beauftragen.
  • 5. Maßnahme umsetzen und alle Rechnungen sowie die Fachunternehmererklärung sammeln.
  • 6. Verwendungsnachweis mit Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen, Zuschuss erhalten.

Sonderfall Heizung: der Vertrag mit aufschiebender Bedingung

Seit 2024 dürfen Sie bei der Heizungsförderung einen Vertrag schon abschließen, bevor der Antrag gestellt ist – vorausgesetzt, der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage bindet. Das verschafft Ihnen Planungssicherheit gegenüber dem Handwerker, ohne den Förderanspruch aufs Spiel zu setzen. Lassen Sie sich die Formulierung vom Fachbetrieb oder Energieberater bestätigen, bevor Sie unterschreiben.

Rechenbeispiel: So viel holt eine typische Sanierung über die Förderung zurück

Kurzantwort: Ein Beispiel für ein selbst genutztes Einfamilienhaus, Baujahr 1985: Wärmepumpe für 30.000 Euro (30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus = 50 % = 15.000 Euro Zuschuss), Fassadendämmung für 40.000 Euro (15 % + 5 % iSFP = 20 % = 8.000 Euro), neue Fenster für 20.000 Euro (20 % = 4.000 Euro). Gesamtkosten 90.000 Euro, Zuschuss 27.000 Euro. Den Eigenanteil von 63.000 Euro finanziert der KfW-Ergänzungskredit zinsverbilligt. Der iSFP für rund 1.500 Euro, zur Hälfte erstattet, hat sich über den Bonus mehrfach ausgezahlt.

Entscheidend für die Kalkulation: Der Zuschuss bezieht sich auf die förderfähigen Kosten bis zur jeweiligen Höchstgrenze, nicht auf jeden Euro der Rechnung. Bleiben Ihre einzelnen Gewerke unterhalb der Grenzen (30.000 Euro Heizung, 60.000 Euro Hülle mit iSFP), holen Sie das Maximum heraus. Wer erst am Anfang steht, prüft die Gesamtstrategie am besten mit dem Kostenrechner und einem Blick in die vollständige Förderübersicht. Wie sich die Sanierung in den gesamten Bauablauf einfügt, zeigt der Ratgeber Hausbau-Ablauf.

Ihr Eigenanteil nach Förderung – klar dokumentiert

Wir bringen Sie mit drei Fachbetrieben zusammen, die Ihre Sanierung kalkulieren, die passenden Förderprogramme kombinieren und die Anträge über einen Energieeffizienz-Experten einreichen. So sehen Sie bereits vor der Auftragsvergabe, was nach Abzug sämtlicher Zuschüsse übrig bleibt.

Was kostet Ihr Traumhaus tatsächlich?

Fordern Sie kostenlos passende Angebote geprüfter Hersteller an und vergleichen Sie die Quadratmeterpreise für Ihr Bauvorhaben direkt.

Jetzt Hauspreise vergleichen

Wichtige Fragen kurz erklärt

Die häufigsten Preisfragen rund um Sanierungsförderung – kompakt beantwortet von den Experten von fertighaus-experte.de (Stand).

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Sanierung?
Alternativ bringt der Steuerbonus nach § 35c EStG 20 Prozent über drei Jahre. Für den Heizungstausch sind über die BEG-Heizungsförderung bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich (30 Prozent Grundförderung plus Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienz-Bonus), gedeckelt auf 30.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit; für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster gibt es 15 Prozent plus 5 Prozent iSFP-Bonus, also bis zu 20 Prozent, auf bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Kombinierbar sind dagegen der BAFA-Zuschuss und der zinsvergünstigte KfW-Ergänzungskredit. Nein, für ein und dieselbe Maßnahme schließen sich BEG-Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG gegenseitig aus; erlaubt ist aber eine Aufteilung nach Gewerken – Sie können etwa die Heizung über die BEG-Förderung fördern lassen und die Fassadendämmung über den Steuerbonus abrechnen. Prüfen Sie vor der Auftragsvergabe pro Gewerk, welcher Weg den höheren Nettovorteil bringt.
In welcher Reihenfolge muss ich die Förderung beantragen?
Wer zuerst beauftragt, verliert den Förderanspruch. Die wichtigste Regel lautet: Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Die richtige Reihenfolge ist: erst Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan, dann ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, danach der Antrag bei der KfW (Heizung) beziehungsweise der BAFA (Hülle) über einen Energieeffizienz-Experten, dann die Bewilligung abwarten, erst danach verbindlich beauftragen und zuletzt den Verwendungsnachweis einreichen.
Was bringt der iSFP-Bonus konkret?
Der iSFP kostet für ein Einfamilienhaus rund 1.300 bis 1.800 Euro, wovon die BAFA 50 Prozent (maximal 650 Euro) übernimmt. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf alle Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die im Fahrplan empfohlen und binnen 15 Jahren umgesetzt werden; zusätzlich verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die Hülle von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit.
TÜV Rheinland ZERTIFIZIERT – geprüfte Qualifikation, ID 0000038136

Die persönlichen Qualifikationen unseres Gutachters

Nachgewiesene Fachkompetenz

Fundiertes Fachwissen an Ihrer Seite: die Experten von fertighaus-experte.de

Ihre TÜV-zertifizierten Kenner der Fertighaus-Preise

  • TÜV Rheinland geprüfte Qualifikation
  • Herstellerunabhängige Begleitung
  • Zertifizierter Sachverständiger
Experten kennenlernen