Mit Architekt bauen: Kosten, HOAI & Leistungsphasen im Detail
Ein Architektenhaus ist ein Unikat – dafür wird ein Honorar nach HOAI fällig. Als Fertighaus Experte erklären wir Ihnen, woraus sich die Kosten zusammensetzen, welche Leistungsphasen es gibt, in welchen Fällen ein Architekt Pflicht ist und wie Sie Architekt und Fertighaus mit Expertenwissen sinnvoll verbinden.
Frei planen oder aus dem Katalog bestellen?
Schon zu Beginn steht die Grundsatzentscheidung an: das Haus frei mit einem Architekten entwerfen oder aus dem Katalog eines Fertighausherstellers wählen? Beim Architektenhaus entsteht mit einem Planer ein Einzelstück, das exakt zu Ihrem Grundstück und Ihren Wünschen passt. Der Architekt begleitet Sie von der ersten Skizze bis zur Bauüberwachung und beauftragt die einzelnen Gewerke – Rohbau, Dach, Elektro, Sanitär – bei spezialisierten Handwerksbetrieben.
Das Fertighaus liefert dagegen eine weitgehend standardisierte Planung zum Festpreis. Der Hersteller entwirft, produziert die Wände im Werk und montiert das Haus in kurzer Zeit. Das senkt die Planungskosten und legt die Gesamtsumme früh fest. Beim Architektenhaus bezahlen Sie die gestalterische Freiheit über das HOAI-Honorar – hinzu kommt meist ein höherer Aufwand bei der Einzelvergabe der Gewerke. Was ein Fertighaus insgesamt kostet, zeigt unsere Übersicht zu den Baunebenkosten.
Die neun HOAI-Leistungsphasen und ihre Honoraranteile
Basis des Architektenhonorars ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie teilt die Planungsleistung in neun Leistungsphasen auf, von denen jede einen festen Prozentanteil am Gesamthonorar trägt. Sie können alle Phasen beauftragen oder gezielt einzelne – etwa Entwurf und Bauantrag. Insgesamt liegt das Honorar meist bei 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten.
| Phase | Bezeichnung | Honoraranteil | Inhalt |
|---|---|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung | 2 % | Aufgabe klären, Beratung, Standortbewertung |
| LP 2 | Vorplanung | 7 % | Erste Entwürfe, Kostenschätzung, Varianten |
| LP 3 | Entwurfsplanung | 15 % | Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | 3 % | Bauantrag und Unterlagen für die Behörde |
| LP 5 | Ausführungsplanung | 25 % | Detail- und Werkpläne für die Umsetzung |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % | Leistungsverzeichnisse, Mengenermittlung |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | Angebote prüfen, Firmen vergleichen |
| LP 8 | Objektüberwachung (Bauleitung) | 32 % | Baustelle kontrollieren, Termine, Abnahme |
| LP 9 | Objektbetreuung | 2 % | Mängel dokumentieren, Gewährleistung begleiten |
Prozentanteile nach der HOAI-Struktur, zur besseren Übersicht gerundet. Rechtsgrundlage bildet die HOAI. Die genaue Höhe des Honorars vereinbaren Bauherr und Architekt frei miteinander.
Was der Architekt wirklich kostet: das Rechenbeispiel für
Angenommen, Ihr Einfamilienhaus schlägt mit reinen Baukosten von 400.000 € zu Buche. Bei einem Vollauftrag über alle neun Leistungsphasen liegt das Architektenhonorar zwischen 40.000 und 60.000 €, also bei etwa 10 bis 15 Prozent. Beauftragen Sie nur die Phasen 1 bis 4 – Beratung, Entwurf und Bauantrag –, entfällt lediglich der anteilige Prozentsatz von rund einem Viertel des Gesamthonorars. Wer zusätzlich die kostenintensive Bauüberwachung (LP 8, gut ein Drittel des Honorars) hinzunimmt, sichert sich eine fachkundige Qualitätskontrolle direkt auf der Baustelle.
Wann ein Architekt tatsächlich Pflicht ist
Ein hartnäckiger Irrtum lautet, für jedes Haus sei zwingend ein Architekt zu beauftragen. Tatsächlich verlangen die Landesbauordnungen für den Bauantrag nur einen bauvorlageberechtigten Planer – und das kann ein Architekt oder genauso ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur sein. Ein Wohnhaus dürfen Sie also nicht in Eigenregie zur Genehmigung einreichen. Beim schlüsselfertigen Fertighaus erledigt genau das der Planer des Herstellers – einen eigenen Architekten benötigen Sie dann nicht. Rechtssicherheit gegenüber der ausführenden Firma schafft der Bauvertrag nach § 650a BGB.
Architekt und Fertighaus geschickt kombinieren
Für viele Bauherren ist die goldene Mitte am reizvollsten: Sie beauftragen einen Architekten mit Entwurf und Bauantrag und lassen das Haus anschließend von einem Fertighaushersteller bauen. So erhalten Sie einen individuellen Grundriss und zahlen das Honorar nur für die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen, profitieren zugleich aber von der Termin- und Kostensicherheit der industriellen Vorfertigung. Viele Anbieter ermöglichen frei geplante Häuser oder arbeiten direkt mit externen Architekten zusammen. Wer beim Innenausbau selbst mitanpacken möchte, findet im Ausbauhaus eine strukturierte Alternative mit klarer Kostenaufteilung.
Architektenhaus: Pro und Contra auf einen Blick
Vorteile
- Individuelles Unikat statt Standardplanung
- Optimale Anpassung an Grundstück und Hanglage
- Neutrale Bauüberwachung ganz in Ihrem Interesse
- Freie Wahl bei Materialien und Handwerksbetrieben
- Fachliche Begleitung vom Entwurf bis zur Abnahme
Nachteile
- HOAI-Honorar von 10 – 15 % der Baukosten
- Weniger Kostensicherheit als beim Festpreis
- Längere Planungs- und meist auch Bauzeit
- Höherer Koordinationsaufwand bei der Einzelvergabe
- Aufwendiger Vergleich der einzelnen Gewerkeangebote
10 – 15 %
In dieser Spanne liegt das Architektenhonorar auf die reinen Baukosten.
Neun Phasen
Nach HOAI gegliedert – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Antragspflicht
Nur ein bauvorlageberechtigter Planer darf den Bauantrag einreichen.
Kombinierbar
Architektenentwurf plus Fertighaus verbinden Gestaltungsfreiheit und Festpreis.
Mit Expertenwissen ins Eigenheim nach Maß
- Gratis & unverbindlich
- SSL-verschlüsselt
- Rückmeldung in 24 h
Welche Fertighaus-Art entspricht Ihrem Wunsch am ehesten?
Persönliche Antwort innerhalb von 24 Stunden
Häufige Fragen zum Architekten beim Hausbau
Klare Antworten zu Architektenkosten, HOAI-Leistungsphasen und der Kombination von Architekt und Fertighaus – kompakt und aktuell.
Was kostet ein Architekt beim Hausbau?
Was sind die HOAI-Leistungsphasen?
Wann ist ein Architekt Pflicht?
Architektenhaus oder Fertighaus – was ist günstiger?
Kann ich Fertighaus und Architekt kombinieren?
Kann ich einzelne Leistungsphasen des Architekten beauftragen?
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauleiter?
Stand, ohne Gewähr. Architektenhonorare vereinbaren Bauherr und Architekt individuell; die Prozentwerte dienen nur der Orientierung. Rechtsgrundlage ist die HOAI. fertighaus-experte.de ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts- oder Honorarberatung.
