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Planung & Architektenhonorar

Mit Architekt bauen: Kosten, HOAI & Leistungsphasen im Detail

Ein Architektenhaus ist ein Unikat – dafür wird ein Honorar nach HOAI fällig. Als Fertighaus Experte erklären wir Ihnen, woraus sich die Kosten zusammensetzen, welche Leistungsphasen es gibt, in welchen Fällen ein Architekt Pflicht ist und wie Sie Architekt und Fertighaus mit Expertenwissen sinnvoll verbinden.

Frei planen oder aus dem Katalog bestellen?

Schon zu Beginn steht die Grundsatzentscheidung an: das Haus frei mit einem Architekten entwerfen oder aus dem Katalog eines Fertighausherstellers wählen? Beim Architektenhaus entsteht mit einem Planer ein Einzelstück, das exakt zu Ihrem Grundstück und Ihren Wünschen passt. Der Architekt begleitet Sie von der ersten Skizze bis zur Bauüberwachung und beauftragt die einzelnen Gewerke – Rohbau, Dach, Elektro, Sanitär – bei spezialisierten Handwerksbetrieben.

Das Fertighaus liefert dagegen eine weitgehend standardisierte Planung zum Festpreis. Der Hersteller entwirft, produziert die Wände im Werk und montiert das Haus in kurzer Zeit. Das senkt die Planungskosten und legt die Gesamtsumme früh fest. Beim Architektenhaus bezahlen Sie die gestalterische Freiheit über das HOAI-Honorar – hinzu kommt meist ein höherer Aufwand bei der Einzelvergabe der Gewerke. Was ein Fertighaus insgesamt kostet, zeigt unsere Übersicht zu den Baunebenkosten.

Die neun HOAI-Leistungsphasen und ihre Honoraranteile

Basis des Architektenhonorars ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie teilt die Planungsleistung in neun Leistungsphasen auf, von denen jede einen festen Prozentanteil am Gesamthonorar trägt. Sie können alle Phasen beauftragen oder gezielt einzelne – etwa Entwurf und Bauantrag. Insgesamt liegt das Honorar meist bei 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten.

PhaseBezeichnungHonoraranteilInhalt
LP 1Grundlagenermittlung2 %Aufgabe klären, Beratung, Standortbewertung
LP 2Vorplanung7 %Erste Entwürfe, Kostenschätzung, Varianten
LP 3Entwurfsplanung15 %Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung
LP 4Genehmigungsplanung3 %Bauantrag und Unterlagen für die Behörde
LP 5Ausführungsplanung25 %Detail- und Werkpläne für die Umsetzung
LP 6Vorbereitung der Vergabe10 %Leistungsverzeichnisse, Mengenermittlung
LP 7Mitwirkung bei der Vergabe4 %Angebote prüfen, Firmen vergleichen
LP 8Objektüberwachung (Bauleitung)32 %Baustelle kontrollieren, Termine, Abnahme
LP 9Objektbetreuung2 %Mängel dokumentieren, Gewährleistung begleiten

Prozentanteile nach der HOAI-Struktur, zur besseren Übersicht gerundet. Rechtsgrundlage bildet die HOAI. Die genaue Höhe des Honorars vereinbaren Bauherr und Architekt frei miteinander.

Was der Architekt wirklich kostet: das Rechenbeispiel für

Angenommen, Ihr Einfamilienhaus schlägt mit reinen Baukosten von 400.000 € zu Buche. Bei einem Vollauftrag über alle neun Leistungsphasen liegt das Architektenhonorar zwischen 40.000 und 60.000 €, also bei etwa 10 bis 15 Prozent. Beauftragen Sie nur die Phasen 1 bis 4 – Beratung, Entwurf und Bauantrag –, entfällt lediglich der anteilige Prozentsatz von rund einem Viertel des Gesamthonorars. Wer zusätzlich die kostenintensive Bauüberwachung (LP 8, gut ein Drittel des Honorars) hinzunimmt, sichert sich eine fachkundige Qualitätskontrolle direkt auf der Baustelle.

Wann ein Architekt tatsächlich Pflicht ist

Ein hartnäckiger Irrtum lautet, für jedes Haus sei zwingend ein Architekt zu beauftragen. Tatsächlich verlangen die Landesbauordnungen für den Bauantrag nur einen bauvorlageberechtigten Planer – und das kann ein Architekt oder genauso ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur sein. Ein Wohnhaus dürfen Sie also nicht in Eigenregie zur Genehmigung einreichen. Beim schlüsselfertigen Fertighaus erledigt genau das der Planer des Herstellers – einen eigenen Architekten benötigen Sie dann nicht. Rechtssicherheit gegenüber der ausführenden Firma schafft der Bauvertrag nach § 650a BGB.

Architekt und Fertighaus geschickt kombinieren

Für viele Bauherren ist die goldene Mitte am reizvollsten: Sie beauftragen einen Architekten mit Entwurf und Bauantrag und lassen das Haus anschließend von einem Fertighaushersteller bauen. So erhalten Sie einen individuellen Grundriss und zahlen das Honorar nur für die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen, profitieren zugleich aber von der Termin- und Kostensicherheit der industriellen Vorfertigung. Viele Anbieter ermöglichen frei geplante Häuser oder arbeiten direkt mit externen Architekten zusammen. Wer beim Innenausbau selbst mitanpacken möchte, findet im Ausbauhaus eine strukturierte Alternative mit klarer Kostenaufteilung.

Architektenhaus: Pro und Contra auf einen Blick

Vorteile

  • Individuelles Unikat statt Standardplanung
  • Optimale Anpassung an Grundstück und Hanglage
  • Neutrale Bauüberwachung ganz in Ihrem Interesse
  • Freie Wahl bei Materialien und Handwerksbetrieben
  • Fachliche Begleitung vom Entwurf bis zur Abnahme

Nachteile

  • HOAI-Honorar von 10 – 15 % der Baukosten
  • Weniger Kostensicherheit als beim Festpreis
  • Längere Planungs- und meist auch Bauzeit
  • Höherer Koordinationsaufwand bei der Einzelvergabe
  • Aufwendiger Vergleich der einzelnen Gewerkeangebote

10 – 15 %

In dieser Spanne liegt das Architektenhonorar auf die reinen Baukosten.

Neun Phasen

Nach HOAI gegliedert – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

Antragspflicht

Nur ein bauvorlageberechtigter Planer darf den Bauantrag einreichen.

Kombinierbar

Architektenentwurf plus Fertighaus verbinden Gestaltungsfreiheit und Festpreis.

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Häufige Fragen zum Architekten beim Hausbau

Klare Antworten zu Architektenkosten, HOAI-Leistungsphasen und der Kombination von Architekt und Fertighaus – kompakt und aktuell.

Was kostet ein Architekt beim Hausbau?
Das Architektenhonorar folgt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und beträgt meist 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 400.000 € Baukosten entspricht das rund 40.000 bis 60.000 €, sofern der Architekt alle neun Leistungsphasen erbringt. Beauftragen Sie nur einzelne Phasen wie Entwurf und Bauantrag, reduziert sich das Honorar anteilig.
Was sind die HOAI-Leistungsphasen?
Die HOAI gliedert die Architektenleistung in neun Leistungsphasen (LP 1 bis LP 9) – von der Grundlagenermittlung über Vorentwurf, Entwurf sowie Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis hin zu Bauüberwachung und Objektbetreuung. Jeder Phase ist ein fester Prozentanteil am Gesamthonorar zugeordnet. Die größten Blöcke sind die Ausführungsplanung (25 %) und die Bauüberwachung (32 %). Sie können einzelne Phasen oder das komplette Paket beauftragen.
Wann ist ein Architekt Pflicht?
Für den Bauantrag setzen die Landesbauordnungen in Deutschland grundsätzlich einen bauvorlageberechtigten Planer voraus – das ist ein Architekt oder ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur. Ein Wohnhaus dürfen Sie also nicht selbst zur Genehmigung einreichen. Beim schlüsselfertigen Fertighaus erledigt das der beim Hersteller angestellte oder beauftragte Planer, sodass Sie keinen eigenen Architekten brauchen.
Architektenhaus oder Fertighaus – was ist günstiger?
Ein Fertighaus ist über den festen Katalogpreis meist besser planbar und oft günstiger, weil der Hersteller standardisiert entwirft und in Serie fertigt. Ein frei geplantes Architektenhaus bietet dafür die größte gestalterische Freiheit und meistert schwierige Grundstücke besser, kostet durch Individualplanung und Einzelvergabe der Gewerke aber in der Regel mehr. Wer ein Unikat will, zahlt für diese Freiheit einen Aufpreis.
Kann ich Fertighaus und Architekt kombinieren?
Ja. Zahlreiche Fertighaus-Anbieter ermöglichen individuelle Grundrisse und kooperieren mit freien Architekten. Sie beauftragen einen Architekten mit Entwurf und Bauantrag und lassen das Haus danach in Holztafel- oder Massivbauweise vom Fertighaushersteller bauen. Auf diese Weise verbinden Sie individuelle Planung mit der Kosten- und Terminsicherheit der industriellen Vorfertigung – das Honorar beschränkt sich auf die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen.
Kann ich einzelne Leistungsphasen des Architekten beauftragen?
Ja, die HOAI erlaubt ausdrücklich die Beauftragung einzelner Leistungsphasen. Oft übernimmt der Architekt nur die Phasen 1 bis 4 (Beratung, Entwurf, Genehmigungsplanung) oder zusätzlich die Bauüberwachung (LP 8). Weil jede Phase einen festen Honoraranteil hat, zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich brauchen. Die Bauüberwachung ist mit 32 Prozent der teuerste, aber häufig lohnende Baustein für die Qualitätssicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauleiter?
Der Architekt entwirft das Gebäude gestalterisch und technisch und erstellt die Bauunterlagen. Der Bauleiter – der ebenfalls Architekt sein kann – überwacht die Ausführung auf der Baustelle, koordiniert die Gewerke, prüft die Qualität und nimmt die Arbeiten ab (HOAI-Leistungsphase 8). Beim schlüsselfertigen Fertighaus stellt der Hersteller meist einen eigenen Bauleiter; eine unabhängige Baubegleitung durch einen Sachverständigen ist trotzdem ratsam.

Stand, ohne Gewähr. Architektenhonorare vereinbaren Bauherr und Architekt individuell; die Prozentwerte dienen nur der Orientierung. Rechtsgrundlage ist die HOAI. fertighaus-experte.de ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts- oder Honorarberatung.

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